Kolonialattaché

[284] Kolonialattaché (kolonialer Beirat), von den Kolonialverwaltungen einzelner Staaten ihren Gesandt- oder Botschaften beigegebene Männer, die sich über die Kolonialverwaltung andrer Länder an Ort und Stelle genau zu unterrichten und ihrem Heimatsstaat über die von ihnen gemachten Beobachtungen Bericht zu erstatten haben. Infolge ihrer genauen Kenntnisse der Kolonialverhältnisse des Heimatsstaates und des betreffenden fremden Staates werden die Kolonialattachés vor allem auch bei Schlichtung von[284] Grenzstreitigkeiten herangezogen. Deutschland hat 1905 eine derartige Stelle bei der kaiserlichen Botschaft in London geschaffen. Ähnliche Zwecke verfolgen die Handelsattachés (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 284-285.
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