[345] Kompetenzkonflikt, die zwischen verschiedenen Behörden in einem gegebenen Falle bestehende Differenz über die Frage, vor welche Behörde die betreffende Sache gehöre. Behauptet in einem solchen Falle jede der verschiedenen Behörden ihre Zuständigkeit, so liegt ein positiver K. vor, während man von einem negativen K spricht, wenn jede von den beteiligten Behörden sich für unzuständig erklärt (s. Zuständigkeit). Besteht ein K. zwischen einem Gericht und einer Verwaltungsbehörde, so wird derselbe in vielen Staaten durch einen sogen. Kompetenzkonfliktshof entschieden. Vgl. Stölzel, Rechtsweg und K. in Preußen (Berl. 1901).