Konfirmatīv

[367] Konfirmatīv (konfirmatorisch, lat.), bekräftigend, bestätigend; konfirmatorisches Urteil, ein Erkenntnis höherer Instanz, das den Richterspruch eines Untergerichts bestätigt, im Gegensatz zu einem reformatorischen Urteil, welches die Entscheidung des Vorderrichters ganz oder teilweise aufhebt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 367.
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