[440] Kontingént (v. lat. contingens, das den einzelnen »Treffende«, auf ihn Entfallende), im allgemeinen soviel wie Zuschuß, Beitrag; militärisch Bezeichnung für die Truppenzahl, die in einem Staatenverein jeder einzelne Staat zu der gemeinsamen Heeresmacht zu stellen hat. So setzte sich das ehemals deutsche[440] Reichsheer aus einer großen Zahl teilweise sehr kleiner Kontingente zusammen. Die Größe dieser Kontingente, nach Kreisen geordnet, war unter Karl V. 1521 durch die sogen. Wormser Matrikel festgesetzt worden, und nach einem Reichsschluß von 1681 betrug das Reichsheer in der Regel 28,000 Mann zu Fuß und 12,000 zu Pferde. Die einzelnen deutschen Landes- (Kontingents-) Herren hatten daneben die volle Militärhoheit und ihr eignes Militär. Auch der Deutsche Bund hielt an dem Kontingentssystem fest. In Kriegszeiten sollte ein Heer aus Kontingenten der Bundesstaaten gebildet und ein Bundesfeldherr von der Bundesversammlung gewählt werden (s. Deutscher Bund). Vgl. Deutschland (Heerwesen), S. 792 s. K. heißt auch der den Truppenteilen für unbrauchbare Ausrüstungsstücke jährlich zu überweisende Ersatz an solchen, der deshalb auch Jahreskontingent genannt wird. Kontingentieren, das K. der Beteiligten festsetzen.