Kontradiktōrisch

[444] Kontradiktōrisch (lat.), »widersprechend«, von Begriffen, Urteilen, Sätzen, die einander nicht nur ausschließen, sondern von denen die Ausschließung des einen jedesmal die Setzung des andern ist, z. B.: Wahrheit, Falschheit; Anwesenheit, Abwesenheit. Vgl. Gegensatz und Widerspruch. – Im Rechtswesen heißt kontradiktorisches Verfahren das förmliche Prozeßverfahren, in dem im Gegensatz zum Versäumnisverfahren nach Verhandlung beider Teile die Entscheidung erteilt wird (s. Versäumnis).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 444.
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