Kontrahieren

[444] Kontrahieren (lat., »zusammenziehen«), abschließen, vereinbaren, namentlich einen Vertrag, z. B. über ein Darlehen (Schulden k.); in der Studentensprache soviel wie ein Duell verabreden; Kontrahenten, die einen Vertrag (Kontrakt) abschließenden Teile.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 444.
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