Kontrazettel

[445] Kontrazettel (engl. Voucher), im Handelswesen der Zettel, auf welchem die der Kasse entnommenen Gelder, die man nicht sofort im Kassabuch einträgt, verzeichnet werden, und der in die Kasse gelegt und bis zur definitiven Buchung als Geld verrechnet wird

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 445.
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