[448]Konventionell, auf Konvention beruhend, auch was im geselligen Leben wie durch einen stillschweigenden Vertrag als schicklich und richtig anerkannt ist, der Konvenienz (s. d.) entspricht, herkömmlich.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 448.