[448] Konvention (lat.), Zusammenkunft, sodann die auf einer solchen gefaßten Beschlüsse; in der englischen Staatssprache eine Zusammenkunft des Parlaments, bei welcher der König fehlt, wonach wahrscheinlich auch der französische Nationalkonvent (la Convention nationale) seinen Namen erhalten hat; endlich soviel wie Übereinkunft, Vertrag, besonders ein Staatsvertrag über militärische oder Handelsangelegenheiten (Militär-, Münz-, Schiffahrtskonvention u. dgl.). Bei völkerrechtlichen Abmachungen treten nicht selten zu den Hauptverträgen noch Spezialkonventionen hinzu. Konventional, einer K. gemäß, worüber man einig geworden ist (auch werden als konventional Gegenstände bezeichnet, über die Konventionen bestehen, z. B. konventionale Ströme, solche, über die Schifffahrtskonventionen abgeschlossen sind). Vgl. auch Berner Übereinkunft, Genfer Konvention. In Nordamerika bezeichnet man mit Convention allgemein eine politische Wahlversammlung (s. Platform).