Koppel [1]

[470] Koppel, ein Feldschlag bei der Koppelwirtschaft (s. Landwirtschaftliche Betriebssysteme), auch das zwei oder mehreren Personen gemeinschaftlich zustehende Recht, einen Gegenstand zu benutzen, oder auch diesen Gegenstand selbst, daher Koppelfischerei, Koppeltrift, Koppelhutung oder -Weide (s. Weidegerechtigkeit), Koppelrain, Koppeljagd. Ferner ein Degengehenk (s. Degen, S. 584); sowie der lederne Riemen, woran Jagdhunde geführt werden; auch zwei oder drei Jagdhunde, deren Halsbänder durch kurze Ketten (Koppel) verbunden sind; der Ledergürtel, an dem der Hirschfänger getragen wird; endlich eine Reihe hintereinander zusammengebundener Pferde (s. Koppeln).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 470.
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