Korpsbekleidungsamt

[511] Korpsbekleidungsamt, jetzt Bekleidungsamt genannt, ist eine jedem Generalkommando unterstellte Militärbehörde zur Beschaffung und Herstellung von Bekleidung für die Truppen. Sie bestehen aus zwei Stabsoffizieren (davon einer Vorstand), mehreren Hauptleuten, den nötigen Ober- und Unterbeamten und Handwerkern, größtenteils Zivilarbeitern. S. Bekleidungswirtschaft. Vgl. »Dienstanweisung für die Bekleidungsämter« (Berl. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 511.
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