[552] Generalkommando, oberste Kommando- und Verwaltungsbehörde eines Armeekorps, bez. eines Korpsbezirks. An der Spitze steht der kommandierende General, ihm zur Seite ein Stab mit einem Chef des Generalstabs, der in besondern Fällen an Stelle des Kommandierenden selbständig Anordnungen treffen kann. Für das mobile Armeekorps wird der Stab verstärkt, im Korpsbezirk aber ein stellvertretendes G. neu errichtet. Das G. hat den Oberbefehl über alle im Korpsbezirk befindlichen Truppen, Festungen, militärischen Fabriken etc. Es hat bei Unruhen in dem betreffenden Landesteile für Erhaltung der Ordnung zu sorgen.