[511] Korpsintendantur, Verwaltungsbehörde bei den deutschen Generalkommandos, zur Bearbeitung aller wirtschaftlichen Angelegenheiten des Korps. Der Korpsintendant steht unter dem kommandierenden General einerseits und dem Armeeverwaltungs-Departement des Kriegsministeriums anderseits. Vgl. Intendantur.