[665] Kriegsehren, Ehren, die der Besatzung einer eroberten Festung gewährt werden, z. B. Verlassen der Festung mit wehenden Fahnen und klingendem Spiel. Zu den K. gehört auch, daß Offiziere gegen ihr Ehrenwort, in dem Feldzug nicht weiter aktiv tätig zu sein, entlassen werden, selbst wenn die Truppen in die Kriegsgefangenschaft gehen. K. als Trauerparade, s. Ehrenbezeigungen.