Kriegsehren

[815] Kriegsehren, 1) überhaupt so v.w. Militärische Ehrenbezeugungen, s. Honneurs; 2) Ehrenbezeugungen, mit denen eine Besatzung vermöge der Capitulation aus einer belagerten Festung auszieht, um dieselbe zu übergeben, s.u. Festungskrieg E); 3) Ehrenbezeugungen, welche sich Schiffe beim Begegnen durch Salutschüsse od. Salutiren mit der Flagge einander erweisen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 815.
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