[674]Kriegsrebellion, die Waffenergreifung der nichtmilitärischen Landesbewohner gegen den Feind, der das Land ganz oder teilweise besetzt hat; die K. wird nach dem Kriegsstrafrecht streng geahndet.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 674.