Kriegsrebellion

[674] Kriegsrebellion, die Waffenergreifung der nichtmilitärischen Landesbewohner gegen den Feind, der das Land ganz oder teilweise besetzt hat; die K. wird nach dem Kriegsstrafrecht streng geahndet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 674.
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