[679] Kriegsstand (Kriegsfuß), das besondere Verhältnis, das infolge des Kriegsausbruches (Kriegszustandes, s. d.) zwischen den Angehörigen der feindlichen Staaten entsteht. Man unterscheidet aktiven und passiven K., in ersterm befinden sich die Angehörigen der bewaffneten Macht, mit der Wirkung, daß sie unmittelbar den gewaltsamen Angriff auf den Gegner ausführen und jenem des Gegners ausgesetzt sind; in letzterm befindet sich die übrige Bevölkerung, indem sie unvermeidlich unter den Folgen des Krieges leidet, die Kriegshandlungen aber nach modernem Völkerrecht nicht unmittelbar gegen sie gerichtet werden, wenigstens solange und soweit sie sich nicht selbst an der feindlichen Aktion beteiligt.