[795] Kultusministerium (neulat.), die zur Beaufsichtigung, Leitung und Förderung der geistigen Kulturmittel in einem Lande bestellte oberste Staatsbehörde. Hierzu gehören das Kirchenwesen und alle Einrichtungen für Erziehung und Unterricht. In den Kleinstaaten werden diese Interessen durch eine Abteilung des Staatsministeriums (Departement für den Kultus, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen) wahrgenommen. Der Kultusminister führt in Preußen den Titel »Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten«. In Österreich besteht ein Ministerium für Kultus und Unterricht, in Bayern ein Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, in Sachsen ein Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, in Württemberg ein Staatsministerium des Kirchen- u. Schulwesens etc.