[849] Kuppeln (v. lat. copula, »Band«), verbinden; ein Liebesverhältnis zwischen zwei Personen vermitteln, besonders im schlimmen Sinne (vgl. Kuppelei), oder eine Heirat zustande bringen; daher scherzhaft Kuppelpelz, das für diese Bemühung gegebene Geschenk. Der »Kuppelpelz« (Ehemäklerlohn) ist nicht einklagbar (vgl. Heiratsbureaus und Mäkler).