Landboten

[96] Landboten, ehedem die adligen Deputierten dee polnischen Reichstags; auch jetzt noch zuweilen ale Bezeichnung für die Mitglieder der Landstände, die Abgeordneten, gebraucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 96.
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