[96]Landboten, ehedem die adligen Deputierten dee polnischen Reichstags; auch jetzt noch zuweilen ale Bezeichnung für die Mitglieder der Landstände, die Abgeordneten, gebraucht.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 96.