Landesverteidigung

[104] Landesverteidigung, Maßregeln zur Abwehr des Feindes von den eignen Grenzen, auch Aufgebot aller Wehrhaften bei feindlichem Einfall. Deutschland hatte 1873–98 zur Beratung der im Frieden für die L. zu treffenden Maßregeln die aus hohen Befehlshabern der Armee und Marine zusammengesetzte Landesverteidigungskommission. Österreich-Ungarn hat je ein Ministerium für L. in Wien und Budapest. Ihnen unterstehen die Landwehrkommandos der im Reichsrat vertretenen Länder, die Landwehrtruppen und das Landsturmwesen. Für Tirol und Vorarlberg besteht eine Landesverteidigungsoberbehörde, deren Vorsitzender der Statthalter ist (s. Landesschützen).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 104.
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