Landkennung

[116] Landkennung, Kennzeichen, aus denen der Seemann auf Nähe von Land schließt, z. B. Verfärbung des Wassers, Erscheinen von Landvögeln, Wolkenbildungen, treibende Pflanzen und Holzstücke und ähnliches, je nach der Küstengegend.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 116.
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