[116]Landkennung, Kennzeichen, aus denen der Seemann auf Nähe von Land schließt, z. B. Verfärbung des Wassers, Erscheinen von Landvögeln, Wolkenbildungen, treibende Pflanzen und Holzstücke und ähnliches, je nach der Küstengegend.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 116.