Legālservituten

[321] Legālservituten (gesetzliche Dienstbarkeiten), Bezeichnung für gewisse Beschränkungen, die sich ein Grundeigentümer im nachbarlichen Interesse gefallen lassen muß. Hierher gehört die Duldung des Regenwasserabflusses, des Holens herübergefallener Früchte, von nicht übermäßigem Lärm, Geruch, Rauch etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 321.
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