Legislatūr

[326] Legislatūr (Legislation, lat.), Gesetzgebung, gesetzgebender Körper: Legislaturperiode, Zeitraum, für den die Abgeordneten gewählt werden.[326] In den letzten Jahren entbrannte in der Wissenschaft ein heftiger Streit über die Frage, wann die L. mangels besonderer Vorschrift beginnt und schließt. Richtiger und herrschender Ansicht nach beginnt die L. nicht erst mit dem Tage des Zusammentritts des Parlaments, sondern mit dem der Neuwahl, denn der andre Name für L. ist Wahlperiode, und sie ist ein Zeitraum des Vorhandenseins von Gewählten, und Gewählte sind vom Wahltag an vorhanden. Damit ist auch der Tag ihres Schlusses fixiert. Es ist der letzte Tag der mit dem Wahltag beginnenden Periode. So lange sind die Mitglieder der Volksvertretung gewählt, also können die Neuwahlen nicht schon vor Ablauf des gesetzlichen Zeitraums, etwa nach Schluß der letzten Sitzungsperiode, erfolgen. Es kann nicht. eine doppelte Anzahl Gewählter geben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 326-327.
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