Licentĭa

[509] Licentĭa (lat.), Erlaubnis, Freiheit, die man sich nimmt. L. concionandi, Befugnis, zu predigen; l. docendi, Befugnis, Vorlesungen an einer Universität zu halten; l. maritālis, in der alten fränkischen Gesetzgebung der Ehekonsens, den die Herren ihren Leibeignen gegen Erlegung einer Abgabe erteilten; l. poetica, dichterische Freiheit (s. Dichterische Freiheiten).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 509.
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