[538] Lieferungskauf, im Gegensatz zum Tageskauf (Kassageschäft) derjenige Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer nicht sofort, sondern erst an einem bestimmten spätern Termin die Ware dem Käufer zu liefern verpflichtet ist; besonders im Börsenverkehr wichtig (s. Lieferungsgeschäft). Von L. spricht man auch, wenn der Unternehmer (z. B. ein Schneider)[538] sich verpflichtet, aus von ihm zu beschaffenden Waren (z. B. Kleiderstoffen) ein Werk (z. B. ein Beinkleid) herzustellen. Auf ihn finden die Bestimmungen über den Kauf (s. d.) Anwendung.