Lieferungskauf

[538] Lieferungskauf, im Gegensatz zum Tageskauf (Kassageschäft) derjenige Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer nicht sofort, sondern erst an einem bestimmten spätern Termin die Ware dem Käufer zu liefern verpflichtet ist; besonders im Börsenverkehr wichtig (s. Lieferungsgeschäft). Von L. spricht man auch, wenn der Unternehmer (z. B. ein Schneider)[538] sich verpflichtet, aus von ihm zu beschaffenden Waren (z. B. Kleiderstoffen) ein Werk (z. B. ein Beinkleid) herzustellen. Auf ihn finden die Bestimmungen über den Kauf (s. d.) Anwendung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 538-539.
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