[549] Liktōren (lat. lictores), die Diener (meist Freigelassene), die in Rom den höhern Magistraten (vorher den Königen) von Staats wegen zur Dienstleistung u. zugleich als Ehrengeleit beigegeben waren, je nach der Würde 524.
Ihre amtliche Tätigkeit bestand darin, daß sie dem Magistrat, in dessen Dienst sie standen, in langer Reihe vorangingen, um die Begegnenden zu der schuldigen Ehrerbietung aufzufordern, und daß sie die von ihm verfügten Strafen vollzogen. Sie führten als Amtszeichen die sogen. fasces, d.h. Rutenbündel, und zwar in der Stadt seit Einführung des Rechts der Berufung an das Volk (509 v. Chr.) ohne Beile (secures), im Krieg aber, wo die Befehlshaber das Recht über Leben und Tod hatten, mit Beilen. Außer diesen Amtsdienern der einzelnen Magistrate gab es noch lictores curiatii, die, 30 an der Zahl, ursprünglich gebraucht wurden, um die Kuriatkomitien zusammenzurufen, später, als diese zu einer leeren Form herabgesunken waren, sich statt der Kurien versammelten und die Obliegenheiten derselben erfüllten; wahrscheinlich aus ihrer Mitte wurde dem Flamen Dialis und jeder der Vestalinnen seit 42 v. Chr. ein Liktor gestellt. S. Abbild.