[76] Magistrāt (lat.) Bezeichnung des Kollegiums der städtischen Verwaltungsbehörde (s. Stadt), in Frankreich Munizipalität (s. d.) genannt, während dort M. einen Gerichtsbeamten und Magistratur das Gerichtswesen und das Gerichts- und Staatsbeamtenpersonal überhaupt bezeichnet. In England versteht man unter magistrates (spr. mädschìstrēts) die höhern Polizeibeamten und die Friedensrichter.