[799] Luftbremse, Vorrichtung zum Regeln der Geschwindigkeit sich bewegender Teile. Die gewöhnliche Form der L. ist die eines beiderseitig geschlossenen Zylinders mit in ihm beweglichem, dicht anschließendem Kolben. Die Zylinderenden sind durch einen mittels eines Hahnes regulierbaren Kanal verbunden. Der Kolben treibt bei seiner Bewegung stets die eingeschlossene Luft vor sich her und preßt sie durch den Kanal in den hinter ihm befindlichen Raum, wobei der beim Durchgang der Luft durch den Kanal entstehende Widerstand, der um so größer ist, je weniger der Regulierhahn geöffnet ist, hemmend auf die Bewegung des Kolbens und der durch eine Kolbenstange mit ihm verbundenen Teile wirkt. Flüssigkeitsbremsen sind ebenso eingerichtet, nur tritt an Stelle der Luft eine Flüssigkeit (Öl). Luftbremsen werden auch wohl die durch Luftdruck betätigten, mechanischen Bremsen genannt (s. Bremsen, S. 385).