[886]Luxurĭa (lat., Frevelmut), im Strafrecht die bewußte Fahrlässigkeit. Bei ihr ist sich der Täter der Gefährlichkeit seiner Handlungsweise bewußt, hofft aber, daß infolge seiner Geschicklichkeit das schädigende Ereignis nicht eintreten werde.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 886.