Märzerrungenschaften

[377] Märzerrungenschaften, die durch die Märzbewegung oder Märzrevolution 1848 in den meisten deutschen Staaten den Fürsten und Regierungen abgezwungenen freiheitlichen Zugeständnisse in Gesetz und Verfassung, die allerdings nur teilweise dauernden Bestand hatten. Vgl. Deutschland, S. 821 s. Im Gegensatz dazu bezeichnet vormärzlich die vor der Revolution herrschenden Zustände und dann allgemeiner alle veralteten Zustände.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 377.
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