Mîri

[892] Mîri (arab., Adjektiv von Mir, s. d.), Staatsschatz, Fiskus. Das Femininum Mîrije (oder Emîrije) bezeichnet in der Türkei Staatsländereien, die sich meist im Besitz von Privaten in der Weise befinden, daß diese dem Staat als Grundeigentümer gegenüber Erbpächter sind; es kann gleich dem Mülk (s. d.) durch Kauf, Verpfändung, Erbgang und letztwillige Verfügung auf andre übergehen, doch ist das Besitzrecht bei den Mîrije mancherlei Beschränkungen unterworfen, indem z. B. Errichtung von Gebäuden auf ihnen und Besitzübertragung an die Zustimmung der Regierung gebunden sind. Werden Mîrijeländereien eine Reihe von Jahren unbebaut gelassen, so können sie vom Staate wieder eingezogen und an andre in Erbpacht gegeben werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 892.
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