[225] Manifést (lat.), »Bekanntmachung« in feierlicher Form, insbes. öffentliche Erklärung einer Staatsregierung zur Rechtfertigung ihrer Handlungsweise, wie sie namentlich bei Eröffnung eines Krieges erlassen zu werden pflegt (Kriegsmanifest); wird auch auf andre öffentliche Kundgebungen an gewendet, wie man z. B. von einem Wahlmanifest, das eine politische Partei erläßt, spricht. Im Seerecht heißt M. das Verzeichnis der gesamten Ladung eines Schiffes auf Grund der über die einzelnen Ladungen ausgestellten Konnossements (s. Deklaration).