[307] Marinebeamte, Reichsbeamte, und zwar Militärbeamte (s. d.) mit bestimmtem Militärrang, die höhern Schiffbau- und Maschinenbautechniker, Marinezahlmeister, ferner Militärbeamte ohne bestimmten Militärrang, wie die Intendanturräte, Kriegsgerichtsräte und Marinepfarrer. Zivilbeamte sind die übrigen wissenschaftlichen, technischen und Verwaltungsbeamten des Reichsmarineamts, der deutschen Seewarte, der Marinebildungsanstalten und Observatorien, der Marinewerften, Rechnungs- und Bekleidungsämter, Verpflegungsämter, Garnisonverwaltungen, Stationskassen, Stationsintendanturen und des Gouvernements von Kiautschou.