[337] Marode, entkräftet, abgemattet, besonders von Soldaten, die wegen Erschöpfung hinter der Marschkolonne zurückbleiben. Begehen solche Nachzügler Bedrückungen gegen die Landeseinwohner, so nennt man sie Marodeure. Dies Marodieren wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit Gefängnis und Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes oder mit Zuchthaus bestraft. Man führt den Ausdruck zurück auf das französische maraud (Lump, Taugenichts), nach Grimmelshausens »Simplicissimus« aber fälschlich auf das Korps des Generals Merode, das im Dreißigjährigen Kriege durch seine Zuchtlosigkeit so berüchtigt wurde, daß man bald alle Nachzügler Merodebrüder nannte. Der Ausdruck findet sich bereits in einem Werke von 1564. Marodehäuser sind in Österreich Friedenssanitätsanstalten für Garnisonen bis 500 Mann, sobald in demselben Ort keine sonstige Militärsanitätsanstalt besteht. Im Kriege hat dort jedes Korps zwei Feldmarodehäuser zu 500 Mann Belag, für Leichtkranke und aus den Feldspitälern entlassene Rekonvaleszenten.