Methuen-Vertrag

[712] Methuen-Vertrag, der von dem brit. Gesandten Methuen in Lissabon 1703 mit der portugiesischen Regierung abgeschlossene Handelsvertrag, nach dem die seit 1684 in Portugal nicht mehr zugelassenen Wollwaren britischer Fabrikation gegen Entrichtung des frühern Eingangszolls von 23 Proz. vom Wert wieder eingeführt werden durften, dagegen die portugiesischen Weine bei der Einfuhr in England um ein Drittel niedriger als französische besteuert werden sollten. Die England vor allen andern Staaten gewährten Begünstigungen hatten den für Portugal nachteiligen Erfolg, den gesamten portugiesischen Handel in englische Hände zu bringen und die damals eben aufblühende Wollindustrie zugrunde zu richten. Erst 1836 ist der M. aufgehoben worden. Vgl. Pepper, Le Portugal etc., le traité de Méthuen et l'union ibérique (Par. 1879).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 712.
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