[259] Munition (lat.), Schießbedarf für Feuerwaffen, besteht aus Zündmittel, Treibmittel und Geschoß. In den Heeren der Kulturstaaten sind für Handfeuerwaffen, Maschinengewehre, Maschinen- und Schnellfeuergeschütze Einheitspatronen (s. Patrone) in Verwendung, d.h. in einer Metallhülse sind Zündhütchen, Pulverladung und Geschoß vereinigt. Bei der Artilleriemunition (Schrapnell, Granate und für bestimmte Kaliber außerdem Kartätsche) sind Geschoß und Zünder (s. Zündungen) meist getrennt von der die Fortbewegung des Geschosses bewirkenden Ladung (Kartusche, s. d.). Die Herstellung der Militärmunition geschieht in Deutschland ausschließlich in staatlichen Munitionsfabriken. Übungsmunition ist die für die Ausbildung bestimmte M. Blinde oder Manövermunition dient außer zur Schießausbildung zur Durchführung von Gefechtsübungen mit einem Gegner; bei ihr ist die Ladung verringert und das Geschoß durch einen unschädlichen Ersatz vertreten. Die für den Krieg erforderliche Ausrüstung an scharfer M. (Feldchargierung) ist im Frieden vorrätig. Über den Ersatz der M. im Felde s. Munitionsergänzung.