[398] Nâib (arab.), Stellvertreter, Vikar; in der Türkei die Richter als Stellvertreter des Kadi (s. d.): in den östlichen Ländern des Islams soviel wie Statthalter (als Stellvertreter des Fürsten). In der Mehrzahl lautet das Wort nûwwâb, von dem Nabob (s. d.) abzuleiten ist.