[355] Nabob, in Europa gebräuchlicher, aus dem arabischen Wort nûwwâb (Plural von nâib [s. d.], Stellvertreter, Statthalter, Vizekönig) verderbter Ehrentitel, den ursprünglich die Provinzgouverneure in den mohammedanischen Reichen Indiens führten. Die Großmoguls von Dehli verliehen ihn dann als Titel ohne Amt. Die Engländer pflegten danach als N. jeden zu bezeichnen, der mit großen Reichtümern aus Indien zurückkehrte; derselbe Gebrauch übertrug sich auf die aus Niederländisch-Indien heimgekehrten reichen Holländer.