Nützliche Zuladung

[848] Nützliche Zuladung (Nutzladung) eines Schiffes umfaßt bei Handelsschiffen das Gewicht der Kohlen oder andern Heizstoffes, der Frachtgüter, der Reisenden mit Gepäck, Trinkwasser und Lebensmitteln, bei Kriegsschiffen das Gewicht der Geschütze, der Panzerung und der Besatzung (vgl. Deplacement). Der Nutzwert eines Schiffes ist abhängig von seinem[848] für die nützliche Zuladung verfügbaren Raum. Vgl. Schiffsvermessung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 848-849.
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