Nachlaßregulierung

[361] Nachlaßregulierung, die außergerichtliche oder gerichtliche Regelung des Nachlasses. Außergerichtlich geschieht sie durch die Erben unter sich, vielfach unter Zuhilfenahme eines Anwalts oder Notars, gerichtlich durch das Nachlaßgericht (s. d.) in Form der Nachlaßverwaltung (s. d.) und im Falle der Nachlaßüberschuldung durch den Nachlaßkonkurs (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 361.
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