[428] Nascitūrus (lat.), ein noch im Mutterleibe befindliches Wesen, dessen Geburt man entgegensieht; über die rechtlichen Verhältnisse s. Leibesfrucht. N. pro jam nato habetur (lat.), Rechtssprichwort des Inhalts, daß die Frucht im Mutterleibe zu ihrem[428] Vorteil in manchen Fällen so angesehen wird, als ob sie schon im Zeitpunkt ihrer Erzeugung geboren wäre. Vgl. Leibesfrucht.