Naturalverpflegung

[454] Naturalverpflegung, die den Truppen für Mann und Pferd verabfolgte Verpflegung an Nahrungs- und Genußmitteln, beschafft vom Quartierwirt, durch von den Truppen oder der Militärverwaltung bewirkten Ankauf, durch Nachschub (s. Magazinverpflegung) oder im Notfall, besonders in Feindesland, durch Anforderung (Requisition). Die möglichst mannigfaltig zu haltenden Bestandteile der N. sind in der Felddienstordnung, der Friedens- und der Kriegsverpflegungsvorschrift genannt. Vgl. v. François, Feldverpflegungsdienst bei den höhern Kommandobehörden (2. Aufl., Berl. 1906, 2 Tle.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 454.
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