[363] Nachschub, Nachführung des Ersatzes an Personal, Material, Lebensmitteln etc. zum Heer im Kriege. Zur Regelung des Nachschubes bedarf es des Zusammenwirkens der in der Heimat zurückgebliebenen Behörden, der Etappenbehörden und der Truppen führung in gleichem Maße. Vgl. Kriegsetappenordnung (Berl. 1902). Über N. in der Medizin s. Krankheit (S. 587), Lungenentzündung (S. 850).