[839] Nummernaufgabe, bei Zeitgeschäften in Lotteriepapieren die Angabe der Nummern der gehandelten Stücke. Ein Kauf mit N. kommt gewöhnlich vor, wenn Papiere, die vor dem Tage der Serienziehung gekauft werden, erst an einem diesem Tage folgenden Termin zu liefern sind. Der Verkäufer darf dann keine andern Stücke liefern als diejenigen, deren Nummern er vor der Ziehung genannt hat. Bei einem Geschäft ohne N. ist der Verkäufer im Vorteil. Daher ist der Kurs bei solchen niedriger als bei Zeitgeschäften mit N. Im Kontokorrentverkehr mit einem Bankier ist die Angabe der Nummern von kommissionsweise durch den Bankier gekauften Papieren für den Kommittenten von rechtlicher Bedeutung, da ohne solche Besitz und Eigentum an den gekauften Papieren nicht auf den Kommittenten übergehen.