Bankier

[351] Bankier (franz. Banquier, engl. Banker, ital. Banchiere), ein Kaufmann, der Geld-, Kredit- und Effektengeschäfte macht. Die kleinern Bankfirmen befassen sich mit dem Umtausch von Geldsorten, übernehmen Kreditvermittelungen gegen Unterpfand oder Bürgschaft, die größern treten gegen Provision als Wechselbürgen (per aval) ein oder sie diskontieren Wechsel und begeben sie weiter an größere Banken, die nur solche Wechsel annehmen, die wenigstens zwei oder drei gute Unterschriften tragen (Bankierwechsel; vgl. Banken, S. 339). Weiter besorgt der B. Empfang und Ablieferung von Geldsummen im Auftrag andrer, Zahlungen und Einkassierungen für fremde, insbes. laufende Rechnung (Kontokorrent), Annahme von verzinslichen und unverzinslichen Depositen, Ausleihen von Geld gegen Sicherheit, Ein- und Verkauf von Münzmetallen und Effekten aller Art, Trassieren und Remittieren von Wechseln für eigne und fremde Rechnung etc. Die großen Bankierhäuser befassen sich mit der Emission von Anleihen für Staaten, Gemeinden etc., Gründung von Aktienunternehmungen etc. Oft bilden mehrere Bankiers ein Konsortium oder Syndikat, um mit vereinten Kräften ein solches Unternehmen zu betreiben. Der Gewinn, den ein B. von seinen Geschäften zieht, besteht in Zinsdifferenzen bei Ausleihungen und Diskontierungen, Provision auf Zahlung und Einzahlung sowie auf Tratten und Rimessen für fremde Rechnung etc., ferner aus Kursdifferenzen der Wechsel, Staatspapiere, Geldsorten und edlen Metalle. Vgl. Banken (Depositenbanken, S. 335 f.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 351.
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