[876] Oblast (Oblastj, russ., »Gebiet«), Bezeichnung solcher Provinzen des russischen Reiches, in denen (im Gegensatz zu den Gouvernements) infolge des Überwiegens fremder (nicht russischer) Bevölkerung neben den allgemein geltenden Rechtsbestimmungen noch viele auf alten Gewohnheiten und Gebräuchen beruhende Lokalgesetze herrschen. In Sibirien gibt es vier O. (gegenüber vier Gouvernements), in Kaukasien und in Zentralasien neun (kein Gouvernement), im europäischen Rußland nur die O. der Donischen Kosaken.