Obligāt

[877] Obligāt (lat., »verbindlich, notwendig«) heißt in der Musik eine konzertierend behandelte Stimme, die daher nicht weggelassen werden darf; das Gegenteil sind mit »ad libitum« bezeichnete Stimmen, z. B. unterscheidet man im 18. Jahrh. in Symphonien etc., ob Hörner ad libitum oder o. geschrieben sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 877.
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